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Liebe KlientInnen,

 

MEINE PRAXIS BLEIBT GEÖFFNET

Im Gespräch mit dem Hessens Sozialministerium hat die Psychotherapeutenkammer Hessen eine praktikable Regelung erreicht: Wenn es für die Therapie notwendig ist, können die Masken abgesetzt werden.

Die Abdeckung des Mund-Nase-Bereiches des Gesichtes ist aus fachlicher Sicht eine Beeinträchtigung psychotherapeutischer Behandlungen. Das Bedecken von Mund und Nase kann für manche Patientinnen oder Patienten verunsichernd wirken, die erforderliche Einschätzung kritischer Entwicklungen und nonverbale Interventionsmöglichkeiten der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten erschweren oder unmöglich machen. In diesen Fällen kann es sein, dass eine fachlich korrekte Psychotherapie nicht mehr möglich ist. Eine Mund-Nase-Bedeckung steht einer psychotherapeutischen Behandlung jedoch nicht grundsätzlich entgegen.

 

 

Zum Hygienekonzept gehört natürlich, dass nach dem Motto "Ich schütze dich, du schützt mich" an Engstellen im Eingangsbereich Sie und ich eine Maske tragen, Sie die Hände mit dem bereitgestellten Mittel desinfizieren oder im Bad waschen.